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Veranlagungsstelle für Überschusseinkünfte (ÜVSt)

Diese Stelle bearbeitet die Steuererklärungen von Personen mit ausschließlich Überschusseinkünften.

Überschusseinkünfte sind Arbeitslohn, Renten und Versorgungsbezüge, Kapitaleinkünfte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlagen N, R, KAP, V). Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist die ÜVSt aber nur dann zuständig, wenn die Nutzungsüberlassung umsatzsteuerfrei erfolgt ist. Andernfalls wird die Steuererklärung von der Allgemeinen Veranlagungsstelle bearbeitet.

Ansprechpersonen Überschusseinkünfte (ÜVSt)

SteuernummernBuchstaben / BereichAufgabenbereichTelefon 09721 2911 + Nebenstelle
249/296/00000 - 249/296/99999 A - Z Arbeitnehmer mit internationalem Bezug5518, 5516, 5517
249/300/00000 - 249/467/99999 A - HOEK 5509
249/468/00000 - 249/626/99999 HOEL - REIC 5514
249/627/00000 - 249/786/99999 REID - Z 5538
249/799/00000 - 249/799/99999 A - Z Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer5518, 5516, 5517
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar