Skip to main content

Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle

Hier werden alle Arbeiten erledigt, die im Rahmen des Lohnsteuer-Abzugsverfahrens anfallen. Die Stelle überwacht insbesondere die rechtzeitige und zutreffende Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer durch die Arbeitgeber.

Die Arbeitgeberstelle gibt außerdem auf Anfragen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern Auskünfte zu beim Lohnsteuerabzug auftretenden Zweifelsfragen ("Anrufungsauskunft").

Bitte beachten Sie, dass für die Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen bzw. Anträgen auf Einkommensteuerveranlagung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Arbeitnehmerstelle zuständig ist.

Informationen zu den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM)
Formulare Lohnsteuer / Arbeitgeber

Ansprechpersonen

SteuernummernAufgabenbereichTelefon 09721 2911 + Nebenstelle
249/002/00000 - 249/002/99999 3171, 3172
249/100/00000 - 249/191/99999 Körperschaften, Personengesellschaften, beschränkt Steuerpflichtige3171, 3172
249/192/00000 - 249/192/99999 Bauabzugssteuer3171, 3172
249/197/00000 - 249/197/99999 Reine Arbeitgeber3171, 3172
249/200/00000 - 249/799/99999 Einzelunternehmen, Arbeitnehmer3171, 3172
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar